NEUE VERPFLICHTUNGEN FÜR DIE MELDUNG DER GELEGENTLICHEN MITARBEITER MIT WERTSCHEINEN – TELEMATISCHE FORM

21.07.2010

Das Inps hat kürzlich auf der Homepage neue Weisungen bezüglich der Meldepflicht der Vertragsverhältnisse der gelegentlichen Mitarbeit mit Wertscheinen veröffentlicht: