Mit dem Rundschreiben Nr. 16 vom 15. Februar 2011 hat das INAIL mitgeteilt, dass die Prozentsätze der Prämienreduzierung für Handwerker in den Jahren 2008, 2009 und 2010 jeweils 2%, 1,88% sowie 2,10% betragen.
Die Begünstigung gilt lediglich für jene Arbeitgeber, welche die Sicherheitsmaßnahmen am Arbeitsplatz einhalten und im Biennium vor Abgabe des Antrags auf Begünstigung keinen Arbeitsunfall gemeldet haben.