Auch im Jahr 2011 kann für die Leistungsprämien, welche auf Wettbewerbsfähigkeit zurückzuführen sind, die Beitragsbegünstigung angewandt werden. Das Stabilitätsgesetz 2011 bestätigt dieselben Kriterien, sowie die Anwendungsarten, welche für das Triennium 2008 – 2010 galten.