Laut Dekret „Milleproroghe“ vom 29/12/2010 wird die Frist für die Anwendung von gelegentlicher Mitarbeit mit Wertscheinen
sowohl für Teilzeitangestellte als auch für Angestellte, welche eine Einkommensunterstützung in Anspruch nehmen, bis zum 31/03/2011 verlängert.