Sehr geehrter Kunde,
mit Rundschreiben Nr. 1/2026 hat das Nationale Arbeitsinspektorat die durch das Gesetzesdekret Nr. 159/2025 eingeführten Neuerungen im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz erläutert, insbesondere in Bezug auf Werkverträge und Baustellen. Die neuen Bestimmungen betreffen die Kontrolltätigkeit der Arbeitsinspektion und führen zusätzliche Verpflichtungen für Unternehmen ein, die im Rahmen von Werk- und Subwerkverträgen tätig sind.
In Anlage finden Sie unser diesebezügliches Rundschreiben.
Die Kanzlei steht für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
LAVORIS S.T.P. sas
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