Vorteile für Arbeitnehmer im Rahmen von betrieblichen Welfare durch den Einsatz einer App

30.04.2024

Sehr geehrter Kunde,

in der Anlage finden Sie das Informationsrundschreiben zu den Angaben der Agentur der Einnahmen in Nr. 74/E/2024, bezüglich der Mobilitätsdienstleistungen und der Nutzung einer APP für betriebliches Welfare.
 
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar STP KG