VERMINDERUNG DER IRPEF-VORAUSZAHLUNG AUCH FÜR DIE MITARBEITER

26.11.2009

Im Gesetzesanzeiger wurde am 24. November 2009 die Gesetzesverordnung veröffentlicht, die eine Verminderung der Irpef-Vorauszahlung für das Jahr 2009 um zwanzig Punkte von 99% auf 79% vorsieht.

Diese Bestimmung interessiert auch jene Mitarbeiter, welche die Steuererklärung Mod. 730/2009 abgegeben haben und eine Irpef-Vorauszahlung für das Jahr 2009 vornehmen müssen. In diesen Fälle ist es Pflicht des Arbeitgebers, die einzige oder zweite Rate der Irpef-Vorauszahlung für das Jahr 2009 neu zu berechnen, die von der im Monat November bezahlten Entlohnung einbehalten wird. Wurde die Vorauszahlung bereits vorgenommen, so muss der Differenzbetrag mit der Entlohnung für den Monat Dezember „rückerstattet“ werden.