VERLÄNGERUNG DES EINZAHLUNGS- UND ABGABETERMINS ZUM 22/08/2011: NEUE FRISTEN FÜR UNICO UND 730

20.05.2011

Am 13. Mai 2011 wurde das Dekret des Präsidenten des Ministerrates unterzeichnet, welches eine Verlängerung der Fristen betreffend die Steuererklärung 730 und Unico 2011, sowie der Zahlungen des Monats August vorsieht.

Die Abgabetermine sowie die Zahlungsfälligkeiten zwischen dem 1. und 20. August 2011, werden ohne Berechnung eines Zuschlags auf den 22. August verschoben (zusätzlicher Aufschub auf den 22. August, da der 20. August ein Samstag ist). Der Aufschub vom August betrifft auch alle Zahlungen der Sozialbeiträge und Versicherungsprämien.   Die Fälligkeiten für die Einzahlung des Saldos bzw. die Anzahlungen für das Unico 2011  wird hingegen vom 16. Juni auf 6. Juli ohne Zuschlag und vom 7. Juli auf 5. August mit einem Zuschlag von 0,40% verschoben. Für etwaige Rückfragen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung