VERLÄNGERUNG DER EINREICHEFRIST FÜR DIE ANTRÄGE

25.01.2011

UM VERMINDERUNG DES PRÄMIENSATZES FÜR DIE PRÄVENTION LAUT ART. 24 DES MD VOM 12.12.2000

Im Zusammenhang mit dem baldigen Erlass des Ministerialdekretes betreffend die Abänderung des Art. 24 der Anwendungsbestimmungen  der Prämientarife laut Beschluss des Präsidenten des INAIL Nr. 79/2010, wird die Einreichefrist für die entsprechenden Anträge bis zum 28. Februar 2011 verlängert.  Anhang