Laut nationalem Kollektivvertrag für die Metallindustrie muss der Arbeitgeber die Mitarbeiter darüber informieren, dass jene Arbeitnehmer, welche nicht bei einer Gewerkschaft eingeschrieben sind von den unterzeichnenden Gewerkschaften angehalten werden eine außerordentliche „einmalige Beitragsquote“ im Ausmaß vom €30,00 zu entrichten.
Dieser Betrag wird von den, an der Erneuerung des nationalen Kollektivvertrages beteiligten Gewerkschaften FIM und UILM eingefordert.