TELEMATISCHE VERSENDUNG DER KRANKENSCHEINE AN DAS INPS – ARBEITNEHMER MÜSSEN DIE KRANKSCHREIBUNG WEITERHIN BEIM ARBEITGEBER ABGEBEN

29.07.2010

Die Neuerung der telematischen Versendung der Krankenscheine der Ärzte an das Inps, verändert nicht die vom Gesetz und von den Kollektivverträgen vorgesehene Verpflichtung des Arbeitnehmers dem Arbeitgeber eine Kopie des Krankenscheines auszuhändigen.