Im Rundschreiben 3/E vom 14/02/2011 bestätigen die Agentur der Einnahmen und das Arbeitsministerium, dass im Jahr 2011 die Ersatzbesteuerung von 10%
nur für jene Beträge angewandt werden kann, welche auf Grund von produktionssteigernden Maßnahmen ausbezahlt werden, die durch ein territoriales oder betriebliches Kollektivabkommen geregelt sein.