Das INPS Rundschreiben Nr. 23/2011 legt die neuen Beiträge für Hausangestellte fest, welche ab dem 01/01/2011 gelten; außerdem wurden die neuen Beträge für Verpflegung und Unterkunft mitgeteilt.
Die neuen Werte der Sozialbeiträge, für Arbeitsverhältnisse unter 24 Wochenstunden, sind folgende: