SICHERHEIT AM ARBEITSPLATZ

05.10.2009

Mit dem gesetzesvertretendem Dekret Nr. 106/2009 wurde der Einheitstext für die Sicherheit am Arbeitsplatz geändert:

Folgenden Mitarbeitern ist es untersagt die Baustelle zu betreten:
–    Mitarbeiter, welche den entsprechenden Fortbildungskurs von mindestens 16 Stunden nicht besucht haben;
–    Mitarbeiter von Unternehmen, welche die Bestimmungen der Arbeitssicherheit nicht einhalten.
Bei Unternehmerwerkverträgen muss der Unternehmer dem Auftraggeber das DURC (Einheitsdokument über die Erfüllung der Beitragspflichten) als Bescheinigung für die Einhaltung der Bestimmungen im Bereich Arbeitssicherheit vorlegen.