RÜCKVERFOLGBARKEIT VON ZAHLUNGEN

19.06.2010

Durch die Verabschiedung das Sparpaketes wurde der Grenzwert

für Bargeldzahlungen und Zahlungen mit übertragbaren Schecks drastisch eingeschränkt. Das Limit wurde von € 12.500, auf € 5.000, gesenkt. Die Bestimmung ist bereits seit dem 01.06.2010 in Kraft und betrifft den gesamten Bargeldverkehr, z.B. Zahlungen an Freiberufler oder Mitarbeiter.