PFLICHTEINSTELLUNG: HÖHERE STRAFEN

17.01.2011

Im Amtsblatt vom 03/01/2011 wurde das neue Strafmaß im Bereich der Pflichtvermittlung von Menschen mit Behinderung veröffentlicht.

 Für Arbeitgeber, welche nicht innerhalb der vorgesehenen Frist die Personalstandsmitteilung senden, beträgt die Verwaltungsstrafe € 635,11, zuzüglich € 30,76 für jeden Tag der Verspätung. Auch der Tagessatz der Strafe für die nicht Einhaltung der Pflichtquote (pro nicht beschäftigten Invaliden) wurde auf € 62,77 erhöht, sofern der Verstoß auf den Arbeitgeber zurückzuführen ist.