ORTUNG DER MITARBEITER NICHT ZUGELASSEN

24.01.2011

Laut Anordnung vom 07/10/2010 (Newsletter vom 16/12/10) der Datenschutzbehörde, ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten mittels GPS Ortungssystemen nicht zugelassen.

Die Verwendung von Ortungssystemen, welche eine Aufzeichnung der Routen, der Aufenthalte sowie der Reisedauer des Personals ermöglichen, sind nur dann erlaubt, wenn sie mittels Gewerkschaftsabkommen vereinbart oder vom Amt für sozialem Arbeitsschutz autorisiert wurden.