Sehr geehrter Kunde,
das GvD 148/2026 (sog. Omnibus-Dekret) führt einige Neuerungen hinsichtlich des Fringe Benefit aus Firmenfahrzeugen ein, die Arbeitnehmern zur gemischten Nutzung überlassen werden, und ändert die in der Haushaltsgesetzgebung 2025 vorgesehenen Kriterien für die Ermittlung des steuerpflichtigen Wertes.
Für Fahrzeuge, die Arbeitnehmern ab dem 1. Januar 2025 zur gemischten Nutzung überlassen werden, bleibt die Berechnung auf Grundlage der Kilometerkosten gemäß ACI bei einer pauschalen Jahresfahrleistung von 15.000 km unverändert.
Der anzuwendende Prozentsatz richtet sich nach der Antriebsart des Fahrzeugs:
50 % für Fahrzeuge mit nicht-elektrischem Antrieb;
20 % für Plug-in-Hybridfahrzeuge;
10 % für ausschließlich elektrisch betriebene Fahrzeuge.
Ab dem Steuerjahr 2026 führt das GvD 148/2026 zwei spezifische Erhöhungen bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils ein:
+50 % des Wertes, und zwar ab dem Steuerjahr, das auf den 31. Dezember des fünften Jahres nach dem Jahr der Erstzulassung des Fahrzeugs folgt;
+5 % des Wertes, wenn Zubehör oder Sonderausstattungen vorhanden sind, die in den ACI-Tabellen nicht berücksichtigt und nicht direkt vom Arbeitnehmer erworben wurden.
Für Fahrzeuge, die im Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2024 zur gemischten Nutzung überlassen wurden, sowie für Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2024 bestellt und im Laufe des Jahres 2025 überlassen wurden, gilt bis zum gesetzlich vorgesehenen Ablauf weiterhin das bisherige Verfahren zur Ermittlung des geldwerten Vorteils auf Grundlage der CO₂-Emissionen.
Auch für diese Fahrzeuge gelten jedoch ab 2026 die oben genannten Erhöhungen von 50 % und 5 %.
Unsere Kanzlei steht Ihnen für weitere Erläuterungen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
LAVORIS S.T.P. sas