Neuerungen im Bereich Arbeitsrecht und Förderungen ab dem 1. Mai 2026

20.05.2026

Sehr geehrter Kunde,

mit diesem Rundschreiben informieren wir Sie über die wichtigsten Neuerungen des Gesetzesdekrets Nr. 62 vom 30. April 2026 (sog. „Arbeitsdekret“), das am 1. Mai 2026 in Kraft getreten ist. Das Dekret definiert den Begriff des sog. „gerechten Lohns“, führt neue Beitragsbefreiungen ein und enthält Änderungen hinsichtlich der Erneuerung der nationalen Kollektivverträge.

In Anlage finden Sie unser diesebezügliches Rundschreiben.

Die Kanzlei steht für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

LAVORIS S.T.P. sas

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