Neuerungen bei Dienstwagen zur gemischten Nutzung durch Arbeitnehmer

19.06.2026

Sehr geehrter Kunde,

mit diesem Rundschreiben informieren wir Sie über die wichtigsten Neuerungen des Korrekturdekrets zur Steuerreform („Omnibus-Dekret“) betreffend die Besteuerung des Fringe Benefit bei Dienstwagen für Arbeitnehmer. Das Ergebnis ist ein System, das neuere Fahrzeuge begünstigt, die steuerliche Behandlung von Sonderausstattungen klarstellt und die Problematik der Weitergabe desselben Fahrzeugs an andere Arbeitnehmer löst.

Wir laden die Unternehmen ein, das beigefügte Rundschreiben zur Kenntnis zu nehmen und die ihnen zur Verfügung stehenden Firmenfahrzeuge zu überprüfen, um eine korrekte Bewertung der entsprechenden Sachbezüge (Fringe Benefits) sicherzustellen.

Die dargestellten Neuerungen gelten rückwirkend für das gesamte Steuerjahr 2026.

NOVITA‘ AUTO CONCESSO A USO PROMISCUO AI DIPENDENTI_DE

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

LAVORIS S.T.P. SAS