Nach Abschaffung der Eintragungspflicht des künstlerischen und technischen Personals in das Spezialregister des Schauspielwesens,
präzisiert das Enpals mit dem Rundschreiben Nr. 16, dass auch für die Mitarbeiter des Schauspielwesens die Regelung der Pflichtmeldung beim Arbeitsamt zur Anwendung kommt; für die verschiedenen Pflichtmeldungen (Anmeldung, Verlängerung, Änderung, Entsendung, Versetzung, Beendigung des Arbeitsverhältnisse) muss der Vordruck Unilav verwendet werden, so wie für alle anderen Arbeitnehmer und Bereiche.