MEHR SPIELRAUM FÜR DEN ARBEITGEBER BEI DER RATENZAHLUNG VON SOZIALBEITRÄGEN

30.08.2010

Das Inps hat mit dem Rundschreiben Nr. 106/2010 aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Krise Neuerungen für die Ratenzahlung von Sozialbeiträgen bekanntgegeben.

2) es wird nun die Verpflichtung abgeschafft, mit der Hinterlegung des Antrages um Ratenzahlung, einen Mindestanteil von einem Zwölftel des geschuldeten Betrages einzuzahlen.
 
Für etwaige Rückfragen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung