Sehr geehrter Kunde,
mit Rundschreiben Nr. 106 vom 16. Oktober 2026 hat das INPS die operativen Anweisungen zum Neuen Mütterbonus 2026 veröffentlicht. Dieser wurde mit dem Haushaltsgesetz 2026 eingeführt und stellt eine Weiterentwicklung der bereits im Jahr 2025 vorgesehenen Maßnahme dar.
Wer hat Anspruch auf den Bonus?
Der Bonus steht angestellten und selbstständigen Müttern zu, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Mütter von zwei Kindern, wobei das jüngste Kind jünger als 10 Jahre ist;
- oder Mütter von drei oder mehr Kindern, wobei das jüngste Kind jünger als 18 Jahre ist;
- das gesamte Arbeitseinkommen im Jahr 2026 darf 40.000 Euro jährlich nicht überschreiten.
Höhe der Leistung
Für das Jahr 2026 wird der Zuschuss auf 60 Euro monatlich für jeden Monat mit Erwerbstätigkeit erhöht. Der Bonus wird für höchstens 12 Monate gewährt, sodass sich ein maximaler Jahresbetrag von 720 Euro ergibt.
Damit wird der Betrag gegenüber dem Mütterbonus 2025 erhöht, der 40 Euro monatlich vorsah.
Sonderregelung für Mütter mit drei oder mehr Kindern
Arbeitnehmerinnen mit mindestens drei Kindern und einem unbefristeten Arbeitsvertrag können den neuen Bonus für jene Zeiträume nicht beanspruchen, in denen sie die gesetzlich vorgesehene Beitragsbefreiung in Anspruch nehmen. In diesen Fällen gilt weiterhin die bereits vorgesehene Beitragsbegünstigung, die bis zum 31. Dezember 2026 anwendbar ist.
Antragstellung
Der Bonus wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss beim INPS beantragt werden. Der Antrag kann direkt online, über ein Patronat oder über das Contact Center bis zum 31. Dezember 2026 eingereicht werden.
Wird die Anspruchsvoraussetzung erst im Dezember 2026 erfüllt, kann der Antrag bis zum 31. Januar 2027 gestellt werden.
Auszahlungsmodalitäten
Die für das gesamte Jahr 2026 zustehenden Beträge werden in einer einzigen Zahlung im Dezember 2026 ausgezahlt, sofern das INPS keine abweichenden Informationen veröffentlicht.
Der Neue Mütterbonus ist steuerfrei und wird bei der Berechnung des ISEE nicht berücksichtigt.
Für weitere Fragen steht Ihnen unsere Kanzlei gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
LAVORIS S.T.P. sas