Sehr geehrter Kunde,
mit dem Rundschreiben Nr. 82 vom 29. Juli 2026 hat das INPS die operativen Anweisungen zur Anwendung der neuen Beitragsbefreiung veröffentlicht, die durch das Haushaltsgesetz 2026 eingeführt wurde. Die Maßnahme richtet sich an private Arbeitgeber, die Frauen mit mindestens drei minderjährigen Kindern einstellen, die seit mindestens sechs Monaten keiner ordnungsgemäß entlohnten Beschäftigung nachgehen.
Die Förderung besteht in einer Befreiung von 100 % der Sozialversicherungsbeiträge zu Lasten des Arbeitgebers, mit Ausnahme der Beiträge und Prämien an das INAIL, bis zu einem Höchstbetrag von 8.000 Euro pro Jahr und Arbeitnehmerin.
Die Begünstigung gilt für Einstellungen ab dem 1. Januar 2026 und soll die Beschäftigung einer Personengruppe fördern, die beim Zugang zum Arbeitsmarkt oder bei der Wiedereingliederung in das Berufsleben häufig auf besondere Schwierigkeiten stößt.
Die Beitragsbefreiung wird gewährt für:
- befristete Arbeitsverhältnisse;
- unbefristete Arbeitsverhältnisse;
- die Umwandlung bereits begünstigter befristeter Arbeitsverhältnisse in unbefristete Arbeitsverhältnisse.
Die Dauer der Begünstigung hängt von der Art des Arbeitsverhältnisses ab:
- 12 Monate bei befristeten Arbeitsverhältnissen;
- bis zu 18 Monate insgesamt bei Umwandlung eines befristeten in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis;
- bis zu 24 Monate bei einer direkten Einstellung mit unbefristetem Arbeitsvertrag.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
LAVORIS S.T.P. sas