Auch dieses Jahr besteht wieder die Möglichkeit für die Handwerksunternehmen eine Reduzierung der INAIL Prämie für das Jahr 2015 in Anspruch zu nehmen. Mit der Prämienselbstberechnung für den Zeitraum 2015/2016 können die Handwerksbetriebe die Reduzierung der Prämien für das Jahr 2015 im Ausmaß von 8,16% in Anspruch nehmen.
Es sind folgende Voraussetzungen notwendig: a) die geschuldeten Sozial- und Fürsorgebeiträge müssen regelmäßig einbezahlt worden sein und der Betrieb muss mit allen Pflichten gemäß Einheitstext für die Sicherheit am Arbeitsplatz in Ordnung sein; b) im letzten Zweijahreszeitraum vor dem Einreichen des Antrages um Prämienreduzierung (2013/2014) darf es zu keinen Arbeitsunfällen gekommen sein.
Der Antrag um Reduzierung der Versicherungsprämie für das Jahr 2015 wird im Rahmen der Übermittlung der INAIL-Prämienselbstberechnung für den Zeitraum 2015/2016 eingereicht.
Wir stehen für weitere Informationen zur Verfügung.