HÖHERE BEITRÄGE AN DIE BILATERALE KÖRPERSCHAFT FÜR DAS HANDWERK

16.09.2010

Die Bilaterale Körperschaft für das Handwerk ist ein von den nationalen Kollektivverträgen vorgesehenes Fürsorgesystem, welches für alle Handwerksbetriebe (mit Ausnahme von Bau- und Transportunternehmen) vorgesehen ist, welche bei einem Unternehmerverband eingeschrieben sind.

Der Leistungskatalog der Bilateralen Körperschaft für das Handwerk der Autonomen Provinz Bozen zugunsten der Angestellten als auch zugunsten der Arbeitgeber wurde auf der Internetseite www.eba-bz.it veröffentlicht.