HANDWERK: GRÜNDUNG EINER ZUSATZKRANKENVERSICHERUNG AB01/01/2011

18.10.2010

Am 21/09/2010 wurde in einem Abkommen zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften die Gründung einer Zusatzkrankenversicherung beschlossen.

Diese gilt für Arbeitnehmer des Sektors Handwerk und für jene Unternehmen dessen angewandter Kollektivvertrag in den Rahmen des Abkommens fällt.