GESETZLICHER ZINSSATZ AUF 1,50% AB DEM 1. JÄNNER 2011

20.12.2010

Ab dem 1. Jänner 2011 wurde der gesetzliche Zinssatz von 1% auf 1,50% erhöht.

 Diese Änderung wirkt sich auf die Berechnung der Zinsen im Falle einer freiwilligen Berichtigung (ravvedimento operoso) aus, mit der das Steuersubstitut eine unterlassene oder nicht korrekt durchgeführte Steuerzahlung nachträglich in Ordnung bringen kann.