GELEGENTLICHE MITARBEIT MIT WERTSCHEINEN (FINANZGESETZ ABSATZ 148 – 149)
17.02.2010
Mit dem Finanzgesetz wurden die im Art. 70 des Legislativdekretes Nr. 276/03 vorgesehenen Anwendungsmöglichkeiten der gelegentliche Mitarbeit mit Wertscheinen folgendermaßen erweitert: