FREIWILLIGE BERICHTIGUNG: NEUE STRAFEN AB 01/02/2011

14.01.2011

Strafen, welche ab 01/02/2011 auf Grund einer freiwilligen Berichtigung bezahlt werden müssen wie folgt berechnet werden:

 – im Falle einer Richtigstellung innerhalb von 30 Tagen von nicht getätigten, verspäteten bzw. nicht                 vollständigen Zahlungen, erhöht sich die Strafe von 2,50% auf 3%.