Strafen, welche ab 01/02/2011 auf Grund einer freiwilligen Berichtigung bezahlt werden müssen wie folgt berechnet werden:
– im Falle einer Richtigstellung innerhalb von 30 Tagen von nicht getätigten, verspäteten bzw. nicht vollständigen Zahlungen, erhöht sich die Strafe von 2,50% auf 3%.