FIRMEN DES BAUSEKTORS: LOHNAUSGLEICH AUCH FÜR LEHRLINGE.

03.03.2010

In Anwendung der Abkommen der Kollektivverträge Bauhandwerk und Bauindustrie, haben nun auch die Lehrlinge

Da der Betrag direkt von der Firma gezahlt wird, muß im Antrag an das NISF/INPS nicht der Namen des Lehrlings angegeben werden; der Betrag wird dann ausbezahlt, wenn das Gesuch für die restlichen Arbeiter (welche auf derselben Baustelle wie der Lehrling tätig sind) vom NISF/INPS genehmigt wurde.