In Anwendung der Abkommen der Kollektivverträge Bauhandwerk und Bauindustrie, haben nun auch die Lehrlinge
Da der Betrag direkt von der Firma gezahlt wird, muß im Antrag an das NISF/INPS nicht der Namen des Lehrlings angegeben werden; der Betrag wird dann ausbezahlt, wenn das Gesuch für die restlichen Arbeiter (welche auf derselben Baustelle wie der Lehrling tätig sind) vom NISF/INPS genehmigt wurde.