Wir möchten Sie an die wichtigsten Pflichten des Arbeitgebers bezüglich der Beanspruchung der Ferien erinnern:
– der Mitarbeiter hat das Recht und ebenso die Pflicht im Jahr zwei Wochen Ferien zu genießen welche wenn möglich in einem Stück genossen werden sollten. – die restlichen zwei Wochen Ferien müssen innerhalb von 18 Monaten nach dem Jahr der Anreifung beansprucht werden (ausgenommen anderweitige Vereinbarungen im Kollektivvertrag). Innerhalb 30.06.2010 muss der Arbeitgeber den Mitarbeitern die Möglichkeit geben, die Ferien welchem im Laufe des Jahres 2008 angreift sind zu genießen. Wir weisen darauf hin, dass die Übertretung dieser Regelung mit einer Verwaltungsstrafe von € 130,00 bis € 780,00 pro Mitarbeiter und Zeitraum geahndet wird.