Sehr geehrter Kunde,
das interministerielle Dekret zur Regelung der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Beitragsbefreiung für Unternehmen, die Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf umsetzen, wurde unterzeichnet. Die Maßnahme setzt die Voraussetzungen für den Erhalt der Zertifizierung sowie die Bedingungen für die Inanspruchnahme der Begünstigung fest.
Höhe und Dauer der Beitragsbefreiung
Für die Jahre 2026, 2027 und 2028 ist eine Befreiung von den zulasten des Arbeitgebers anfallenden Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von bis zu 1 % der geschuldeten Beiträge vorgesehen, begrenzt auf 50.000 Euro pro Unternehmen und Jahr.
Die Begünstigung wird auf monatlicher Basis berechnet und für die Monate gewährt, in denen die Zertifizierung gültig ist. Die Maßnahme gilt ab dem 28. Juni 2026 und kann längstens bis zum 31. Dezember 2028 in Anspruch genommen werden. Dabei sind die Vorschriften über staatliche Beihilfen sowie die verfügbaren finanziellen Mittel zu beachten.
Wie ist der Antrag zu stellen?
Um die Begünstigung zu erhalten, muss das Unternehmen einen entsprechenden elektronischen Antrag beim INPS einreichen. Dieser muss die Unternehmensdaten, die erforderlichen Angaben zu Beiträgen und Vergütungen sowie die Details der Zertifizierung enthalten.
Achtung: Für die tatsächliche Inanspruchnahme der Beitragsbefreiung müssen noch die operativen Anweisungen des INPS und die Freischaltung des entsprechenden Online-Antragsverfahrens abgewartet werden.
Für weitere Fragen steht Ihnen unsere Kanzlei gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
LAVORIS S.T.P. sas