ERKENNUNGSAUSWEIS FÜR MITARBEITER AUF BAUSTELLEN: NEUERUNGEN AB DEM 7. SEPTEMBER 2010

16.09.2010

Ab dem 7. September 2010 müssen alle Mitarbeiter, welche aufgrund eines Werkvertrages oder eines Werkvertrages mit einem Subunternehmer arbeiten, auf dem bereits vorgesehenen Erkennungsausweis, welcher mit dem Foto, den anagrafischen Daten des Mitarbeiters und den Daten des Arbeitgebers versehen ist folgende Angaben vermerken: Einstellungsdatum, und im Falle eines Werkvertrages mit einem Subunternehmer, die entsprechende Autorisierung.

Für etwaig Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.