Einreisequoten 2027: Antragsvorbereitung und Einreichungsfristen

11.10.2026

Sehr geehrter Kunde,

das Ministerium für Arbeit, das Innenministerium, das Ministerium für Landwirtschaft und das Tourismusministerium haben mit dem gemeinsamen Rundschreiben vom 1. Oktober 2026, Nr. 7185, die Modalitäten und Fristen für die Einreichung der Anträge auf Arbeitsgenehmigung für die Einreise von ausländischen Arbeitskräften nach Italien im Jahr 2027 festgelegt.

Einreisequoten für 2027

Für das Jahr 2027 sind insgesamt 165.850 Einreisen vorgesehen, die sich wie folgt aufteilen:

  • 76.200 Einreisen für unselbstständige, nicht saisonale Beschäftigung, davon 14.000 im Bereich der Familienbetreuung;
  • 89.000 Einreisen für unselbstständige Saisonarbeit in der Landwirtschaft und im Tourismussektor;
  • 650 Einreisen für selbstständige Tätigkeit.

Vorab-Ausfüllen der Anträge

Die Anträge können vom 23. Oktober 2026, 9:00 Uhr, bis zum 7. Dezember 2026, 20:00 Uhr, über das ALI-Serviceportal des Innenministeriums vorab ausgefüllt werden. Das Portal ist täglich verfügbar, einschließlich samstags, sonntags und an Feiertagen.

Nach Abschluss dieser Phase wird das Portal vom 9. Dezember 2026, 9:00 Uhr, bis zum 13. Dezember 2026, 20:00 Uhr, erneut geöffnet. In diesem Zeitraum können ausschließlich bereits vorab ausgefüllte Anträge vervollständigt, gegebenenfalls geändert und gespeichert werden. Neue Anträge können nicht mehr angelegt werden.

Die Termine der Click Days 2027

Die Anträge können ab folgenden Terminen eingereicht werden:

  • 12. Januar 2027, 9:00 Uhr: unselbstständige Saisonarbeit in der Landwirtschaft;
  • 9. Februar 2027, 9:00 Uhr: unselbstständige Saisonarbeit im Tourismussektor;
  • 16. Februar 2027, 9:00 Uhr: unselbstständige, nicht saisonale Beschäftigung in verschiedenen Wirtschaftsbereichen sowie selbstständige Tätigkeit;
  • 18. Februar 2027, 9:00 Uhr: unselbstständige, nicht saisonale Beschäftigung im Bereich der Familienbetreuung.

Die Einreichung der Anträge ist bis zum 31. Dezember 2027 möglich, sofern die verfügbaren Quoten nicht bereits vorher ausgeschöpft sind.

Für weitere Fragen steht Ihnen unsere Kanzlei gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

LAVORIS S.T.P. sas