Sehr geehrter Kunde,
mit den INPS-Mitteilungen Nr. 1966/2026 und Nr. 1970/2026 hat das Institut die Beitragsbefreiungen „Bonus Giovani 2026“ und „Bonus Donne 2026“ gemäß Art. 1 und 2 des Gesetzesdekrets Nr. 62/2026 umgesetzt.
Um die Beitragsbefreiungen in Anspruch nehmen zu können, haben wir die entsprechenden Eigenerklärungen zur Verfügung gestellt, die von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auszufüllen und zu unterzeichnen sind.
Die Unterlagen stehen im Bereich „Formulare & Downloads“ unseres Kundenportals zur Verfügung. Wir bitten Sie, uns die unterzeichneten Formulare zu übermitteln, sofern die persönlichen Voraussetzungen für die Anwendung der Beitragsbefreiung erfüllt sind.
Wir weisen außerdem darauf hin, dass das zusammenfassende Rundschreiben mit einer Beschreibung der Voraussetzungen bereits am 20.05.2026 auf unserer Website veröffentlicht wurde.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
LAVORIS S.T.P. sas