Direkte Auszahlung des Krankengeldes: neuer INPS-Service für private Arbeitnehmer

29.07.2026

Sehr geehrter Kunde,

mit der Mitteilung Nr. 2207 vom 1. Juli 2026 hat die INPS im Zusammenhang mit der Krankengeldleistung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Privatwirtschaft bekannt gegeben, dass zur Vereinfachung der Datenübermittlung und zur Verkürzung der Bearbeitungszeiten – und damit als Ersatz für das bisherige papiergebundene Verfahren (Formular SR188) – der neue Online-Dienst „Sportello malattia a pagamento diretto“ eingeführt wurde.

Der Dienst ist auf der Website www.inps.it über Home“ > „Lavoro“ > „Malattia“ erreichbar. Unter dem Menüpunkt „Dipendenti privati“ steht die Funktion „Comunicazioni Dati“ zur Verfügung.

Über diesen Dienst können die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die für die Bearbeitung von Krankengeldfällen mit direkter Auszahlung erforderlichen Daten übermitteln. Die INPS weist darauf hin, dass bei bestimmten Arbeitnehmergruppen – insbesondere befristet beschäftigten Arbeitnehmern im Unterhaltungssektor, befristet oder nach Arbeitseinsatz beschäftigten Landarbeitern sowie arbeitslosen oder freigestellten Arbeitnehmern, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind – das Krankengeld direkt von der INPS ausgezahlt wird.

In diesen Fällen muss der Arbeitnehmer neben der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch die für den Abschluss des Verfahrens und die Auszahlung der Leistung erforderlichen Daten übermitteln.

Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

LAVORIS S.T.P. sas