Die Landesregierung hat mit Beschluss Nr. 1305 vom 26/07/2010 die Richtlinien in Bezug auf die medizinische Untersuchung zum Ausschluss einer Drogenabhängigkeit für Mitarbeiter, die an ihrem Arbeitsplatz Tätigkeiten ausüben,
welche spezifische Risiken gegenüber Dritte mit sich bringen, z.B. Fahrer für Fahrzeuge welche den Führerschein C, D oder E voraussetzen, Taxifahrer oder Fahrer von Mietwagen, Mitarbeiter von Eisenbahn oder Aufstiegsanlagen, usw.