BAUUNTERNEHMEN: LOHNAUSGLEICHSKASSE AUF GRUND VON SCHLECHTEN WITTERUNGSVERHÄLTNISSEN

30.12.2010

Laut Zusatzabkommen der Kollektivverträge des Sektors Bauwesen Industrie und Handwerk haben auch die Lehrlinge Anspruch auf die Lohnausgleichskasse bei Unterbrechung/Verminderung der Arbeit auf Grund von schlechten Witterungsverhältnissen.

Anlage: Formular Antrag Lohnausgleichskasse