Sehr geehrter Kunde,
mit dem INPS-Rundschreiben Nr. 72 vom 3. Juli 2026 hat das Institut die ersten operativen Hinweise für den Zugang zur neuen Beitragserleichterung für die Stabilisierung befristeter Arbeitsverhältnisse gemäß Gesetzesdekret Nr. 62/2026 veröffentlicht.
Zur Erinnerung: Die Förderung besteht in einer Befreiung von 100 % der Sozialversicherungsbeiträge zulasten des Arbeitgebers bis zu einem Höchstbetrag von 500 Euro pro Monat und Arbeitnehmer für eine Dauer von 24 Monaten (die INAIL-Beiträge bleiben hiervon ausgenommen).
Die Förderung gilt für die Umwandlung befristeter Arbeitsverhältnisse in unbefristete Arbeitsverhältnisse, die zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2026 erfolgt, sofern die befristeten Arbeitsverhältnisse:
- bis spätestens 30. April 2026 begründet wurden;
- eine Gesamtdauer von höchstens 12 Monaten aufweisen;
- Arbeitnehmer betreffen, die das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und zuvor noch nie in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis beschäftigt waren.
Sind die genannten Voraussetzungen erfüllt, wird unsere Kanzlei die Beitragsbefreiung über die elektronischen INPS-Dienste beantragen und Sie entsprechend informieren.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
LAVORIS S.T.P. sas