ARBEITSBEDINGTER STRESS – MIT 01/01/2011 MUSS DIE ENTSPRECHENDE BEWERTUNG ERSTELLT WERDEN

24.11.2010

Mit dem 1. Januar 2011 tritt die Verpflichtung zur Bewertung des arbeitsbedingten Stress in Kraft (Rundschreiben des Arbeitsministeriums Nr. 23692 vom 18/11/2010).

Aufgrund der neuen Regelung genügt es nicht mehr lediglich die Risiken zu erheben und zu minimieren, welche einen physischen Schaden der Mitarbeiter verursachen können, der Arbeitgeber muss auch jene Faktoren berücksichtigen, welche bei den Mitarbeitern arbeitsbedingten Stress hervorrufen können.