Der Ministerrat hat mit dem Gesetzesdekret vom 18. Februar 2011, den 17. März 2011 auf Grund des 150. Jahrestag der Einheit Italiens zum Feiertag erklärt. Schulen, Fabriken und Ämter bleiben geschlossen.
Um eine zusätzliche wirtschaftliche Belastung für die Unternehmen zu vermeiden, wurde beschlossen, dass ausschließlich für das Jahr 2011 die ansonsten vorgesehene zusätzliche Zahlung für den 4. November durch die Beanspruchung dieses neuen Feiertages ersetzt wird. Aus diesem Grund wird auf dem Lohnstreifen vom November kein zusätzlicher Feiertag ausbezahlt, dieser wird durch den Feiertag am 17. März ausgeglichen.