Übertragung der bisherigen Abfertigung auf einen Pensionsfonds

15.09.2026

Sehr geehrter Kunde,

hiermit möchten wir Sie daran erinnern, dass die Übertragung der bisher angehäuften Abfertigung (TFR) auf einen Pensionsfonds ausschließlich für jene TFR-Beträge möglich ist, die im Unternehmen zurückgestellt wurden. Eine Übertragung der von dem Unternehmen an der INPS-Kasse (Fondo di Tesoreria INPS) eingezahlten TFR-Beträge auf einen Pensionsfonds ist hingegen nicht möglich.

In diesem Fall hat die Abfertigung den Charakter einer Vorsorgebeitragszahlung und steht daher während des bestehenden Arbeitsverhältnisses nicht zur Verfügung, außer in den gesetzlich vorgesehenen Fällen einer vorzeitigen Auszahlung der Abfertigung.

Wir weisen außerdem darauf hin, dass die Übertragung der bisher angesparten Abfertigung auf einen Pensionsfonds der Zustimmung des Unternehmens bedarf. Der Arbeitgeber ist nämlich nicht verpflichtet, dem Antrag des Arbeitnehmers auf Übertragung zuzustimmen.

Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

LAVORIS S.T.P. sas